Das Klettern ist vom 01.05. - 31.10. eines Jahres erlaubt und durch die UNB, Denkmalbehörde und mit Kenntnis des Revierförsters wie auch Landesforsten GEDULDET AUF WIDERRUF.
Damit das so bleibt muss folgendes eingehalten werden: no footsteps - kein Magnesia - Natur und Tierwelt bewahren - absolutes Neutourenverbot - kein Parken am Fels - nicht über das Geländer aus- und zu steigen.
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Über die L518 am Annaberg und Forsthaus Lindemannsruh` vorbei, nach ca. 4km in rechtwinkliger Rechtskurve parken.
In ca. 15min südöstlich nach oben zum Fels.